- Jemanden dingfest machen
- Jemanden dingfest machen»Dingfest« geht auf »Ding« in seiner ursprünglichen Bedeutung von »Gericht« zurück. In der germanischen Rechtssprache wurde mit thing die Versammlung der freien Männer bezeichnet, die Gericht hielten. Das Wort »dingfest« wurde nach dem veralteten Gegenwort »dingflüchtig« in der Bedeutung »sich dem Gericht entziehend« gebildet und die Wendung »jemanden dingfest machen« ist im Sinne von »jemanden festnehmen, verhaften« gebräuchlich: Es gelang der Polizei, den Täter innerhalb von vierundzwanzig Stunden dingfest zu machen.
Universal-Lexikon. 2012.